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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik
EFFLITE® ist eine Handelsmarke der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik.
Einkaufs-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik, Badstr. 15 in 82380 Peißenberg.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Einzelverträge bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer oder Verkäufer. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers und Verkäufers sind unwirksam, es sei denn die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik hat den abweichenden Bedingungen des Käufers schriftlich zugestimmt.
Angebote
1. Die Angebote der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik sind freibleibend und unverbindlich. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Zusatzvereinbarungen, wie Nebenabreden, Zusicherung von Eigenschaften und Vertragsänderungen von Angestellten und Vertriebspartnern der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Inhabers, wenn sie über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
Die Angebote der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik über Angestellte, Vertriebspartner oder über das Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsannahme erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung per Telefax oder Email oder dem Versand der Ware. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
Preise und Kosten
2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik 30 Tage an die in ihren Auftragsbestätigung enthaltenen Preise ab deren Ausstellungsdatum gebunden. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ist berechtigt, von der vorstehenden Regelung abzuweichen, sofern sich die Grundlage der Preisbildung verändert. Eine solche Änderung ist dann anzunehmen, wenn sich Zölle, Steuern etc. verändern. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Auftragsbestätigung erfolgen Lieferungen zu denjenigen Preisen, die im Zeitpunkt der Lieferung von Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik allgemein gefordert werden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Kann eine Lieferung der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik nicht sofort oder nicht auf die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik vorgesehene einfachste Art erfolgen, weil der Käufer anderslautende oder nicht ausreichende Aufträge erteilt hat, so kann die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen ihr angemessenen erscheinenden Zuschlag verlangen, ohne dessen Grund oder Höhe im einzelnen darlegen zu müssen.
Liefer- und Leistungszeit
3. Angaben über die Lieferfrist verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer vereinbarten Lieferzeit ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik zuzurechnen ist. Der Käufer hat dann Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt höchstens bis zu 5 % der vom Verzug betroffenen Leistung. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Käufer bzw. der Verkäufer oder Zulieferer ihre Vertragsverpflichtungen erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu dessen Ablauf das Lager der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ist eine Lieferzeit vereinbart und hat die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik die Überschreitung zu vertreten, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik schriftlich eine Nachfrist von mind. zwei Wochen eingeräumt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Bei höherer Gewalt ist die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik nach Anzeige an den Käufer bzw. Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Gefahrübergang
4. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik das Transportmittel und die Transportwege, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und preiswerteste Möglichkeit gewählt wird. Sollte der Käufer eine andere Art des Transports wählen, dann hat er die eventuell entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik die Ware an eine Transportperson übergeben hat. Das gleiche gilt für Teillieferungen, zu der der Verwender berechtigt ist. Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf). Nimmt der Käufer die Ware unberechtigter Weise nicht oder verzögert ab, so hat er die daraus entstehenden Kosten in voller Höhe zu tragen. Sollte die Ware auf oder beim Transport beschädigt oder verlorengehen muss der Käufer dies beim zuständigen Transportunternehmen anzeigen und eine Tatbestandsaufnahme veranlassen.
Zahlungsbedingungen
5. Die Ware wird gegen Rechnung, per Nachnahme oder Vorkasse versendet. Bei Lieferung gegen Rechnung sind diese innerhalb von 30 Tagen rein netto zu entrichten. Für den Fall der verspäteten Zahlung verlangt die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik Verzugszinsen von 4 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszins. Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um rechtskräftig bestehende und einredefreien Forderungen. Die Versandkostenpauschalen sind berechnet für handelsübliche Mengen. Größere Abnahmemengen werden individuell berechnet.
Eigentumsvorbehalt
6. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik. Verarbeitung und Vermischung erfolgen stets für die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Die aus dem Verkauf erzielte Forderung des Käufers tritt der Wiederverkäufer bereits jetzt in vollem Umfang an die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ab. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ermächtigt den Wiederverkäufer widerruflich, die an Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Käufer ist bei drohender Pfändung oder Sicherungsübereignung verpflichtet die Eigentumsverhältnisse der Waren offenzulegen und die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers ist Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung – findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ist nach Rücknahme der Kaufsache zur Verwertung befugt, der Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sachen obliegt der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik.
Gewährleistung
7. Für Mängel der von Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik gelieferten oder im Ladengeschäft angebotenen Waren haftet die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt: hat die von Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik gelieferte Ware einen Mangel, für den die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik haftet, so ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware an Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik in ihrem ursprünglichen Zustand zur Prüfung zur Verfügung zu stellen bzw. in das Ladengeschäft zu bringen.
Der Käufer ist verpflichtet der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ausreichend Zeit zur Feststellung des behaupteten Mangels einzuräumen. Der Anspruch auf Ersatzlieferung kann der Käufer frühestens nach zwei Nachbesserungsversuchen in komplexen und komplizierten Fällen, wie z.B. bei Großprojekten nur nach drei Versuchen verlangen. Ein Rückstritt ist ausgeschlossen. An deren Stellung tritt die Nachbesserung, es sei denn die Nachbesserung ist fehlgeschlagen. Kann eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen werden, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere auf Schadensersatz, vor allem für Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. Das gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet werden; der Haftungsausschluß gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik zurechenbaren Personen. Für die Brauchbarkeit der gelieferten Waren haftet die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik nicht, auch wenn diese Ratschläge über die vermeintliche Verwendung der Ware erteilt hat. Die Gewährleistungsansprüche müssen vom Käufer, falls dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Hat der Käufer den Mangel offensichtlich selbst schuldhaft verursacht, dann ist ein Gewährleistungsverlangen unstatthaft. Die Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in 24 Monaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Kaufleuten ist die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung auf 1 Jahr nach Auslieferung begrenzt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind alle Leuchtmittel, da wir den bestimmungsgerechten Gebrauch und Anschluß an z.B. Vorschaltgeräte und Transformatoren nicht prüfen können.
Rücktritt
8. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer sich im Zahlungsverzug befindet oder dem Käufer bzw. Verkäufer Zahlungsunfähigkeit droht. Dieses Recht steht der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik auch dann zu, wenn sich die Lieferung nach Qualität, Zeit oder Menge ändert oder sich die Lieferung an den Käufer aus anderen Gründen erheblich verzögern würde.
Der Käufer kann, wenn der Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, den Vertrag binnen zwei Wochen kostenlos widerrufen. Diese Klausel gilt nur für Verbraucher, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Einrichtungen gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
Datenspeicherung/-Datenschutz
9. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) von der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden
Umtausch
10. Ein Anspruch auf Umtausch der Kaufsachen besteht nicht. Die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik hat ermessen, ob die Ware umgetauscht wird oder nicht, oder ob eine Warengutschrift erteilt wird.
Gerichtsstand
11. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und der Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik unterliegen nur deutschem Recht, es sei denn die Firma Hörbrand Effiziente Lichttechnik stimmt einer anderweitige Regelung zu. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile des Vertrages ist –soweit zulässig – Weilheim i.OB
Hörbrand Effiziente Lichttechnik ∙ Badstr. 15 ∙ D-82380 Peißenberg
Telefon: [+49 8803] 61 57 13 ∙ Telefax: [+49 8803] 61 57 12
Email: info(at)efflite.de ∙ Internet: www.hoerbrand-licht.de
USt-IdNr. DE225856483
Stand: 01.01.2009